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FSJ und BFD

Ein Jahr fürs Leben

Anderen helfen, sich selbst weiterentwickeln, ein Freiwilligendienst bietet jungen Menschen viele Möglichkeiten, etwas zu bewegen und sich sozial zu engagieren.

Möchtest Du nach der Schule einfach erstmal was anderes machen oder ein Jahr Wartezeit überbrücken? Willst Du verborgene Talente entdecken und mal was für andere tun? Dann ist ein Freiwiligendienst beim ASB das Richtige für Dich. Für die einen ist das Jahr eine spannende Erfahrung, für andere eine gute Vorbereitung für den Berufseinstieg.

Ein Freiwilliges Soziales Jahr (FSJ) oder Bundesfreiwilligendienst (BFD) ist ein Lern- und Bildungsdienst und dauert zwischen 6 und 18 Monaten. Die meisten Freiwilligen entscheiden sich für einen Einsatz von 12 Monaten. Um mitzumachen, muss man zwischen 16 und 26 Jahren alt sein und vor allem Interesse daran haben, eine soziale Tätigkeit kennenzulernen, neue Erfahrungen zu machen und aufgeschlossen anderen Menschen gegenüber sein.

Ein Freiwilligendienst Jahr beim ASB bedeutet vor allem:

  • Verantwortung für sich und andere Menschen übernehmen
  • seine Persönlichkeit weiterentwickeln
  • erste berufliche Praxiserfahrung nach der Schule machen
  • soziale Berufe kennenlernen
  • Gesellschaft mitgestalten
  • neuen Menschen begegnen
  • Gemeinschaft erleben

In Deiner Einsatzstelle erhältst Du eine kompetente Einarbeitung, fachliche Anleitung und Begleitung. Außerdem nimmst Du während des Freiwilligendienstes innerhalb eines Jahres an 25 Seminartagen teil. Die Seminare bieten Dir die Möglichkeit, Dich mit anderen Freiwilligen auszutauschen und Dich fachlich und persönlich weiterzuentwickeln.

Jeder FSJ'ler und BFD’ler erhält ein monatliches Taschengeld, dessen Höhe von der jeweiligen Einsatzstelle abhängt. Manche Einsatzstellen bieten Unterkunft und Verpflegung mit an. Andere Einrichtungen können dies nicht bieten. Dort bekommen die FSJ'ler und BFD’ler dann in der Regel sogenannte Geldersatzleistungen für Wohnung und Verpflegung. Die FSJ'ler und BFD’ler im ASB sind natürlich auch beitragsfrei in der gesetzlichen Kranken-, Renten-, Unfall-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung versichert und haben Anrecht auf mindestens 24 Urlaubstage pro Jahr.

Übrigens: Eltern von FSJ'lern und BFD’lern haben Anspruch auf Kindergeld. Genauso erhalten betroffene Freiwillige weiterhin Waisen- oder Halbwaisenrente.

Der Einstieg ist jeden Monat möglich. Sprich uns einfach an und wir informieren Dich über die nächste Möglichkeit, bei uns einen Freiwilligendienst zu beginnen. Kurze Mail oder Anruf genügt: Unter diesem Link findest du uns!